Der Beleihungswert errechnet sich hingegen aus dem Verkehrswert unter Abzug eines Sicherheitsbeschlags und ist insbesondere bei der Kredit- / Darlehensvergabe relevant. Für die Bank ist der Beleihungswert der Preis, der über die gesamte Kreditlaufzeit in jedem Fall mit dem Haus, dem Grundstück oder der Eigentumswohnung erzielbar ist – z. B. dann, wenn der Kreditnehmer das Darlehen nicht mehr bedienen kann. Liegt das gewünschte Darlehen unter der sog. Beleihungsgrenze (etwa 60 % des Beleihungswertes), gewähren Banken top Zinskonditionen. Hintergrund: In diesem Fall geht das Kreditinstitut mit der Kreditvergabe kein Risiko ein.