Der Wert einer Immobilie bzw. eines Grundstücks kann alternativ über das Vergleichswertverfahren ermittelt werden. Als Berechnungsgrundlage dienen dabei die tatsächlichen Kaufpreise vergleichbarer Immobilien (ähnliche Lage, Bodenbeschaffenheit, Größe etc.).
Die zweite Alternative ist das Sachwertverfahren, bei dem sich der Gutachter auf den Wiederbeschaffungswert einer Immobilie bezieht. Dieser wird unter anderem auf Grundlage des Bodenrichtwertes sowie der Herstellung und Abnutzung des zu bewerteten Objekts ermittelt.