Das in Deutschland verwendete Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 ImmoWertV genau geregelt. In Verbindung mit der Sachwertrichtlinie und dem Baugesetzbuch ergibt sich eine strenge Normierung dieses Verfahrens. Zwar deckt sich das internationale gebräuchliche Verfahren der Replacement Cost in großen Teilen mit dem deutschen Verfahren, doch bei den Baukosten und Nutzungsdauern liegen international weniger normierte Angaben vor.
Zudem richtet sich der Marktanpassungsfaktor nach der Art der Immobilie. Bei gewerblich genutzte Immobilien werden demnach andere Korrekturfaktoren zugrunde gelegt als bei Einfamilienhäusern.
Wenn das Vergleichswertverfahren nicht durchführbar ist und / oder es sich um nicht-vermietbare Objekte handelt, ist das Sachwertverfahren mehr oder weniger alternativlos. In allen anderen Fällen sind die beiden anderen Wertermittlungsverfahren die bessere Wahl, um den tatsächlichen Verkehrswert einer Immobilie bzw. eines Grundstücks so exakt wie möglich darzustellen. In der Praxis wird das Sachwertverfahren daher eher selten angewendet.