In Deutschland müssen Verkäufer und Vermieter von Immobilien schon in der Immobilienanzeige per Gesetz einen Energieausweis hinterlegen. Bei einem späteren Besichtigungstermin muss man diesen den Interessenten auf Wunsch hin vorlegen können. Andernfalls kann die überwachende Behörde empfindliche Bußgelder verhängen.
Dieser “Steckbrief für Gebäude” informiert über den Energieverbrauch und soll Käufern dabei helfen, die Energiekosten vor dem Kauf abschätzen zu können. Je nach Art des Energieausweises enthält dieser auch Informationen über potentielle Modernisierungsmaßnahmen.
Einen Energieausweise bestellen Sie nicht bei der zuständigen Behörde, sondern bei einem freien Anbietern. Achten Sie darauf, dass es sich um seriöse Anbieter mit fachlicher Qualifikation handelt.