Können sich beide Parteien nicht einigen oder will niemand die Immobilie behalten, ist ein Verkauf ratsam. Hierbei wird der Verkaufserlös dann zu gleichen Teilen zwischen den scheidenden Partner geteilt.
In beiden Fällen, ob einer die andere ausbezahlt oder ob das Haus verkauft werden soll, ist ein Wertgutachten von Nöten. Die Immobilienbewertung sollte von einem unabhängigen, bestellten Gutachter vorgenommen werden. Im Optimalfall sind sich die scheidenden Parteien einig und beauftragen einen gemeinsamen Gutachter.
Der Gutachter kann auf folgende Weisen vorgehen:
Das Kurzgutachten eignet sich für all die Paare, die sich gütlich einigen können und über die Wertfaktoren der Immobilie gut informiert sind. Dazu zählt auch die Differenzierung, welcher Ehepartner in welchem Maß zur Wertsteigerung beigetragen hat, zum Beispiel durch Renovierungsleistungen oder finanzielle Investitionen. Das Kurzgutachten ist besonders kostengünstig und für friedliche Trennungen bestens geeignet.
Das Verkehrswertgutachten hingegen legt den tatsächlich ermittelten Verkehrswert der Immobilie als Grundlage für den Zugewinn an. Hierbei wird der Preis des Hauses ermittelt, den es zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung auf dem freien Immobilienmarkt bei einem Verkauf erzielen würde. Das Verkehrswertgutachten wird vor allem für die Immobilienbewertung in gerichtlich ausgefochtenen Scheidungsverfahren benötigt.
Der tatsächliche Verkauf der Immobilie kann allerdings erst dann erfolgen, wenn die Scheidung rechtskräftig vollzogen wurde. Gerade in solch einem Fall schafft die Immobilienbewertung Klarheit über den Verkaufspreis, der für die Abwicklung der Zugewinnteilung nötig ist.
n dem Fall, dass ein Partner das Haus bereits besaß, bevor die Ehe geschlossen wurde, gilt die Gütertrennung. Das bedeutet, dass Vermögen, welches bereits vor der Ehe bestand, auch am Ende der Ehe im Besitz des jeweiligen Partners verbleibt. Das umfasst nicht nur Geldmittel, sondern auch materielle Gegenstände wie Immobilien. Hier wird lediglich der Zugewinn ermittelt, also die Wertsteigerung des Hauses.
Im Rahmen der Zugewinnaufteilung muss der Partner, dem das Haus gehört, also nicht den vollen Wert des Hauses mit dem scheidenden Partner teilen. Er muss den scheidenden Partner bloß über die Hälfte des Zugewinns auszahlen.
Die Immobilienbewertung für eine Scheidung bringt also insgesamt Klarheit über die finanziellen Verhältnisse und Vereinbarungen, die in die Scheidungsvereinbarung einfließen. In jedem Fall sollte, sobald eine Immobilie im Spiel ist, ein Gutachter bestellt werden, der das Haus mit Hilfe eines Kurzgutachtens oder Verkehrswertgutachtens bewertet.