Der Verkehrswert ist das Schlüsselelement in der Immobilienbewertung und wird gesetzlich definiert. Der Paragraf 194 Baugesetzbuch (BauGB) beschreibt den Verkehrswert folgendermaßen:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ (Quelle: www.gesetze-im-internet.de)
Vereinfacht gesagt, ist der Verkehrswert also der Preis einer Immobilie, der zum Zeitpunkt der Ermittlung für eine Immobilie erzielt werden kann, wenn die aktuelle Marktlage berücksichtigt wird. Wie im Gesetz bereits festgelegt, lassen sich Verkehrswert und Marktwert als Begriffe also analog zueinander verwenden.
Der Verkehrswert ist die Grundlage, um den Angebotspreis festzulegen. Entsprechend handelt es sich um zwei unterschiedliche Werte. Je nach Marktlage können Verkehrswert und Angebotspreis nahezu identisch sein oder stark differieren.
Der Angebotspreis orientiert sich an der aktuellen Marktlage und an der Verkaufsstrategie. Das bedeutet, ist die Nachfrage hoch, das Angebot auf dem Markt eher klein, lässt sich der Angebotspreis in die Höhe schrauben.
Bei der Wahl einer Bieterstrategie wird der Angebotspreis eher niedrig angesetzt, um viel Raum für die eingehenden Gebote zu lassen. Soll ausgehend von einem festgesetzten Preis verhandelt werden, liegt der Angebotspreis in der Regel etwas höher als der Verkehrswert, um potenziellen Käufern Verhandlungsspielraum nach unten zu gewähren.
Eine Besonderheit zwischen Angebotspreis und Verkehrswert tut sich dann auf, wenn die Interessentengruppe für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück stark eingegrenzt wird. Dies ist beispielsweise bei Zwangsversteigerungen oder bei einem Verkauf unter Freunden der Fall. In solch einer Situation können der tatsächliche Verkaufspreis und der Verkehrswert der Immobilie stark auseinanderfallen.