Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung geschenkt bekommt oder erbt, muss gegebenenfalls Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zahlen. Weil das Finanzamt die Höhe der Steuern zwar auf Basis der Gutachterausschussdaten berechnet, nicht aber Lage-, Ausstattung und Zustand mit einkalkuliert, ergibt sich oftmals eine zu hohe Steuerlast. Durch ein eigens in Auftrag gegebenes professionelles Immobiliengutachten können Sie dem Finanzamt gemäß § 198 Bewertungsgesetz einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen und damit Ihre Steuerlast mindern.