Die Gesamtnutzungsdauer ist im Bewertungsgesetz (BewG) genau definiert. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt diese 80 Jahre. Bei Universitäten und Saalbauten werden 70 Jahre GND zugrunde gelegt. Bankgebäude und Hotels sind mit einer Gesamtnutzungsdauer von 70 Jahren zu bewerten, während bei Krankenhäusern, Hallenbädern und Industriegebäuden von 50 Jahren auszugehen ist. Die niedrigste GND laut Gesetz besitzen Einkaufsladen, Tennishallen und Sporthallen mit gerade einmal 40 Jahren.
Die Restnutzungsdauer ergibt sich aus der Differenz zwischen Gesamtnutzungsdauer und tatsächlichen Alter eine Immobilie. Beispiel: Ein 20 Jahre altes Einfamilienhaus mit einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren halt also eine Restnutzungsdauer von 60 Jahren.
Formel:
Restnutzungsdauer = GND – Alter